FAQs Equipmentversicherung auf Reisen
Was sollte ich vor der Reise beachten?
Sinnvoll ist es in jedem Fall, eine Equipmentliste in die Cloud zustellen. Man vermeidet damit Probleme beim Zoll und im Falle eines Diebstahls hat man alle Angaben parat, die die Polizei benötigt.
Falls Ihr vor der Reise noch an den Kauf eines Kamerarucksacks oder einer Kameratasche denkt, gibt es Produkte mit integriertem Stahlnetz, so dass man das Gepäckstück nicht aufschneiden kann.
Habt Ihr bereits Rucksack oder Tasche ohne Stahlnetz, gibt es die Stahlnetze auch separat zu kaufen, z.B. von pacsafe. Man kann Rucksack oder Tasche im Stahlnetz verstauen und dieses mit einem Schloss irgendwo anketten; z.B. im Zug auf der Gepäckablage.
Kann ich vor Ort ein Ersatzgerät ausleihen?
Der Versicherungsschutz besteht generell weltweit. Ihr braucht also nichts bei uns anzumelden.
Kann ich Teile meines Equipments bei Flugreisen im aufzugebende Gepäck transportieren?
Ja, ist versichert, da viele Fluggesellschaften zunehmend Probleme mit umfangreichem Handgepäck machen.
Ist geliehenes Equipment mitversichert?
Ja, Leihequipment eines professionellen Verleihbetriebes ist ohne Anmeldung automatisch bis zu 50 % Eurer Versicherungssumme, mindestens Euro 5.000.- maximal Euro 10.000.- beitragsfrei mitversichert. Höhere Summen können taggenau gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Besteht Versicherungsschutz im Fahrzeug?
Ja, 24 Stunden ohne summenmäßige Begrenzung.
Voraussetzung: Das Fahrzeug muss versperrt sein und das Equipment darf von Außen nicht sichtbar sein. Also nicht auf den Rücksitz legen und eine Decke drüber breiten, sondern im Kofferraum verstauen bzw. wenn Ihr einen Kombi habt, das Rollo über der Staufläche zuziehen.
Für den Versicherungsschutz in Cabrios bedeutet das: Im Kofferraum besteht Versicherungsschutz, wenn dieser verschlossen ist und die Rücksitze nur umklappbar sind, wenn diese vom Kofferraum aus entriegelt werden müssen.
Für den Versicherungsschutz in Packboxen von Motorrädern bedeutet das: Versicherungsschutz besteht, wenn die Packboxen verschlossen und diese gegen die Wegnahme der Packboxen selbst gesichert sind.
Bei geliehenen Fahrzeugen kann es vorkommen, dass man eines bekommt, das keinen Kofferraum hat. Dann besteht Versicherungsschutz auch im einsehbaren Innenraum.
Trotz unserer sehr guten Versicherungsbedingungen: vernünftiger ist es, so oft es geht und so viel wie möglich von Eurem wertvollen Equipment gar nicht im Fahrzeug zu lassen.
Bin ich auch beim Campen versichert?
Ja, hier gilt der volle Versicherungsschutz.
Was ist vor und in einem Schadenfall zu tun?
In vielen Fällen sind noch andere Personen/Unternehmen in einen Schadenfall „verwickelt“. Das können Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Gastwirt oder Beherbergungsbetrieb sein.
Hier gilt: unverzüglich an diese Stelle melden, wenn eure Fotoausrüstung oder Teile davon beschädigt wurden oder nicht mehr aufzufinden sind.
Im Falle eines Schadens durch eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Raub oder vorsätzliche Sachbeschädigung) ist außerdem sofort (soweit möglich noch am selben Tag) eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufzugeben.
Was ist nach einem Schadenfall zu tun?
Das Wichtigste ist die unverzügliche Anzeige des Schadens bei uns. Diese kann zunächst telefonisch (Tel.: +49 89 90475570) oder per E-Mail (an foto[at]aktivas.de ) erfolgen. Noch besser: das Schadenformular auf unserer Homepage ausfüllen und an uns senden.
Sobald ihr uns informiert habt, können wir euch weitere Tipps geben und bei den nächsten Schritten helfen.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer außerdem die Kosten eines Leihgerätes bis zu 3 % der jeweiligen Versicherungssumme bis zu maximal 14 Tage nach dem Schadensfall.
Noch Fragen offen geblieben?
Nähere Informationen findet ihr auf unserer Homepage.
Selbstverständlich stehen wir euch für Fragen auch gerne telefonisch unter +49 (0)89 904 7557-0zur Verfügung.
Viel Spaß und Schadenfreiheit auf euren Reisen wünscht euch
Armin Salamon